Münster 29.03.2023
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So klappt’s mit dem Verblistern

Weit mehr als ein Drittel der Heime lassen Arzneimittel für ihre Bewohner stellen oder verblistern – Tendenz steigend. Doch auch ambulante Pflegedienste und Selbstzahler möchten zunehmend diese Dienstleistung nutzen. Was Apotheken dabei zu beachten haben, das erklärt Dr. Ute Stapel, Amtsapothekerin a.D., im Seminar der AVWL-Akademie – und hier im Interview.

Welche Probleme treten auf, wenn eine Apotheke Verblistern anbieten möchte?
Dr. Ute Stapel: Diese Dienstleistung wird oftmals von den Heimen gewünscht und nachgefragt. Die Apotheke sucht einen Lohnunternehmer, also ein Blisterzentrum, schließt einen Vertrag und glaubt sich damit auf der sicheren Seite. So einfach ist es aber nicht.

Warum nicht?
Die Apotheke muss sich darüber im Klaren sein, dass sie verantwortlich bleibt, auch wenn sie ein Blisterzentrum beauftragt. Das Blisterzentrum kann z.B. verantwortlich die Herstellung übernehmen, weitere Verpflichtungen verbleiben jedoch bei der Apotheke. Verblistern funktioniert nur, wenn die Apotheke engagiert ist und die Verantwortlichkeiten eindeutig definiert sind. 

Welche Verantwortlichkeiten denn zum Beispiel?
Zum Beispiel müssen die Blisterschläuche zunächst der Apotheke zugestellt und von den Mitarbeitern kontrolliert werden, bevor sie an das Heim geliefert werden können. Eine direkte Lieferung ans Heim ist nicht zulässig, da gibt es oft Missverständnisse. Auch müssen die Verantwortlichkeiten mit dem Heim abgeklärt werden – zum Beispiel bezogen auf die Bedarfsmedikation. Wenn ein Heimbewohner für ein paar Tage im Krankenhaus war und ein zusätzliches Mittel verordnet bekommen hat, dann darf dies nicht einfach den bestückten fertigen Blistern zugefügt werden. Die Bedarfsmedikation wie auch die Zusatzmedikation, z.B. flüssige Arzneimittel lagern in der Regel verantwortlich im Heim. Das muss allen Beteiligten bewusst sein.

Es gibt also einige Stolperstricke?
Ja – deshalb auch das Seminar. Wir erklären, was zu beachten ist. Wenn aber die Schnittstellen mit Blisterzentren und Heimen klar definiert und die Verantwortlichkeiten geklärt sind, dann kann das Verblistern eine echte Chance sein – für die sichere Versorgung der Patienten, die Entlastung der Heime und auch die Apotheken vor Ort. 

Dr. Ute Stapel, Amtsapothekerin a.D., ist Autorin mehrerer Fachbücher zum Apotheken- und Gefahrstoffrecht, Prüfungsvorsitzende beim Dritten Staatsexamen für Pharmazeuten und war 27 Jahre Lehrbeauftragte für das Gebiet „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ an der Universität Münster.


"Verblistern als Dienstleistung in der Apotheke. Welche rechtlichen Fragestellungen sind zu beachten?". Präsenz-Seminar am 26.04.2023 von 14 bis 19 Uhr, mehr Informationen und Anmeldung hier.
 

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