Münster 25.02.2021
Aktuelles

Schutzmasken: Erste Coupons nur noch wenige Tage gültig

Bis zum 28. Februar können Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren ihren ersten Gutschein für sechs FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion in den Apotheken vor Ort einlösen. „Ab 1. März ist der erste Berechtigungsschein nicht mehr gültig. Apotheken können dann für diesen Schein keine Masken mehr abgeben“, sagt Tilo Schneider-Bernschein, Vorsitzender der Bezirksgruppe Münster des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). 

Dies ist selbst dann der Fall, wenn Berechtigungsscheine erst im März bei den Patienten eintreffen sollten. Der Versand der Coupons erfolgt durch die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.
Der zweite Coupon für weitere sechs Masken gilt allerdings noch bis zum 15. April. Eine andere Frist besteht für die Schutzmasken, die Empfänger von Arbeitslosengeld II kostenlos in Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsschreibens und des Personalausweises abholen können. Diese Berechtigung ist bis 6. März gültig. „Auch hier bleiben also nur noch wenige Tage, um die Masken abzuholen“, sagt Tilo Schneider-Bernschein.

Er weist noch einmal darauf hin, dass die Masken keinen hundertprozentigen Schutz bieten. „Auch mit Schutzmasken müssen weiterhin alle Abstand-, Hygiene und Sicherheitsregeln eingehalten werden.“
Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen ein Risikofaktor für einen schweren Krankheitsverlauf vorliegt. Die Versicherten haben einen Eigenanteil von zwei Euro pro Coupons zuzuzahlen.
 

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