Mehr Aufwand, viel Bürokratie – aber kein Geld. Die Apotheken in Westfalen-Lippe, die Schnelltests durchführen, werden dafür derzeit nicht vergütet. Die Kassenärztliche Vereinigung hat die Auszahlungen gestoppt. Grund ist, dass nach der Änderung der Testverordnung Ende Juni 2022 noch immer die erforderlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums für die Abrechnungen fehlen.
„Die Teststellen müssen derzeit für Material-, Personal- und Raumkosten in Vorlage gehen – ohne zu wissen, wann sie dies erstattet bekommen“, sagt Dr. Horst Heidel, Vorsitzender der Bezirksgruppe Soest im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). „Die Apotheken sind sich ihrer Verantwortung bewusst und halten ihre Teststellen dennoch geöffnet, um weiter ihren Beitrag zum Schutz der Bürger und zur Eindämmung der Pandemie zu leisten“, sagt Dr. Heidel. Klar sei aber auch, dass sie einen Auszahlungsstopp höchstens kurzfristig überbrücken könnten. Mit Blick auf eine Herbstwelle und einen weiteren Corona-Winter dürfe man jedoch kein Risiko eingehen, dass weitere Teststellen geschlossen werden müssten. Zumal die Politik neue Corona-Regeln plane – etwa für den Restaurantbesuch – die die Nachfrage nach den Tests absehbar wieder steigen lasse.
„Die Bundesregierung muss hier umgehend handeln und Klarheit schaffen“, fordert Thomas Rochell, AVWL-Vorstandsvorsitzender. „Noch besser wäre allerdings, sie würde die gesamte, wenig gelungene Testverordnung noch einmal überarbeiten.“ Es bedeute einen enormen Aufwand, die Nachweise zu kontrollieren, ob ein Bürger Anspruch auf einen kostenfreien oder subventionierten Test habe. „Fragt ein Bürger nach einem Test mit der Begründung, dass er noch am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre habe, ist die letztlich gar nicht zweifelsfrei zu prüfen. Das ist eine Farce“, bemängelt Thomas Rochell.
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