Münster 30.09.2020
Aktuelles

Ein Risiko weniger

Corona. Eine Welle von Retaxationen. Apotheker, die Patienten impfen wollen: Es sind spannende, herausfordernde Zeiten für die Apotheken vor Ort. Über die versicherungsspezifischen Fragen, die sich vielen Apothekern infolgedessen stellen, hat der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) mit Thomas Funke gesprochen.

Was bedeutet das Thema Corona für den Versicherungsschutz?
Thomas Funke:
Das Thema Corona stellt aus unserer Sicht für Apotheken keine Existenzbedrohung dar. Aufgrund der Systemrelevanz der Apotheken gibt es Regelungen im Infektionsschutzgesetz, die weitreichende Erstattungsleistungen bei Ertragsausfällen für Apotheken vorsehen, sollten sie aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen werden müssen.

Und in anderen Fällen von Schließungen, zum Beispiel Köln? Zur Erinnerung: Eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Kind sind gestorben, nachdem die Frau eine verunreinigte Glukose-Lösung eingenommen hatte. Infolgedessen wurden eine Apotheke und mehrere Filialbetriebe geschlossen. Lässt sich dieses Risiko absichern?
Thomas Funke:
Der „Kölner Fall“ ist unermesslich tragisch für die Opfer und deren Angehörige – aber auch für den Apotheker und seine Mitarbeiter, die nun mit diesem Ereignis leben müssen. Für den betroffenen Apotheker verbleibt zudem sicherlich ein erheblicher Image- und Reputationsverlust, sowie ein Ertragsausfall für die Dauer der Schließung. Die Kosten, um sich gegen den Imageverlust professionell zu wehren, sind durchaus auch versicherbar, ebenso die Rechtsstreitigkeiten, um sich gegen die behördliche Verfügung oder auch strafrechtliche Konsequenzen zu wehren. Der Ertragsausfall, der aufgrund der behördlichen Schließung der Apotheke entstanden ist, ist jedoch nicht versicherbar. Die Schließung ist nämlich nicht durch einen Schaden wie beispielsweise ein Feuer-, Leitungswasser- oder Starkregenereignis hervorgerufen worden.

Apotheker sollen künftig auch gegen Grippe impfen können. So hat es der Gesetzgeber in § 132j SGB V vorgesehen, um die Impfquote zu erhöhen. In Westfalen-Lippe wird derzeit versucht, ein Modellprojekt auf die Beine zu stellen. Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch diese Dienstleistung ab?
Thomas Funke:
Zum Thema Impfung gibt es bei den jeweiligen Haftpflichtversicherern unterschiedliche Vorgehensweisen, auch was die Versicherbarkeit des Risikos angeht. Ich würde jeder Apotheke, die an einem Modellprojekt teilnehmen und impfen möchte, unbedingt empfehlen, dies dem Versicherer vorher anzuzeigen und sich den Versicherungsschutz bestätigen zu lassen. Für unser Haus kann ich sagen, dass eine Mitversicherung von Impfungen möglich sein wird.

Eine der größten wirtschaftlichen Risiken der Apotheker und ein ständiges Thema ist die Retaxation. Dass Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel, die die Apotheken an Patienten auf Rezept abgegeben haben, wegen Formfehlern ganz oder teilweise nicht erstatten, ist mittlerweile fast Alltag. Was kann man da tun?
Thomas Funke:
Ja, die Verärgerung über die Retaxationen nehme auch ich regelmäßig in den Gesprächen und bei der Betreuung der bei mir versicherten Apotheken wahr. Hierzu haben wir uns in intensiver Zusammenarbeit mit dem AVWL überlegt, wie wir den Apothekern einen sinnvollen Versicherungsschutz bei Retaxationen zur Verfügung stellen können, damit die Apotheken dieses doch ärgerliche Risiko auf uns übertragen können. Wir bieten hierzu eine konkrete Zusatzdeckung zur Berufshaftpflicht an, die das Retaxationsrisiko für bestimmte Fallkonstellationen abdeckt. Hier sind neben Verstößen gegen Rabattverträge auch Retaxierungen versichert, die beispielsweise durch falsche Mengenabgabe oder Darreichungsformen verursacht werden. Ebenso haben wir uns Erstattungsleistungen beispielsweise bei Rezeptfälschungen, Formfehlern auf den Rezepten oder gar bei Importen einfallen lassen, um nur einige Beispiele zum Inhalt des neuen Produktes zu nennen. Der AVWL hat hier ein breit gefächertes Angebot an Leistungen mit uns entwickelt, damit für AVWL-Mitglieder ein verlässlicher Versicherungsschutz gegen Retaxierungen angeboten werden kann.

Dann müssen Apothekenmitarbeiter also künftig nicht mehr die Vorgaben der Arzneilieferungsverträge beachten und können den Patienten ihr Wunscharzneimittel geben?
Thomas Funke:
Nein, selbstverständlich müssen sämtliche apothekenspezifischen Vorgaben eingehalten werden, und ganz sicher sollen Apotheken die jeweiligen Rezepte auch gewissenhaft prüfen. Wenn jedoch trotz allem hierbei ein Fehler vorkommt und die Kasse retaxiert, so wollen wir hierfür angemessenen Versicherungsschutz bieten. Das heißt nicht, dass wir jeden Schaden ersetzen, aber doch die, die besonders ärgerlich sind bzw. manchem Apotheker gar den Schlaf rauben. Wie unsere Retaxversicherung en detail aufgebaut ist, erkläre ich gern im Einzelfall auf Nachfrage. 

Und was kostet diese Versicherung?
Thomas Funke: Der Beitrag richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und der Anzahl der Apotheken. Hierfür sehen wir einen Zuschlag zur Berufshaftpflichtversicherung im unteren dreistelligen Bereich vor.

Was sieht der Rahmenvertrag mit der Provinzial für die AVWL-Mitglieder noch vor?
Thomas Funke:
Wir haben uns über die bereits genannten Themen hinaus weitere Gedanken gemacht und bieten beispielsweise erhebliche apothekenspezifische Ergänzungen in unseren Rechtsschutzverträgen an, damit sich die Apotheken gegebenenfalls auch rechtlich bei Streitigkeiten mit den Kassen oder auch mit dem Amtsapotheker zur Wehr setzen können. Und auch in Zukunft werden wir den Rahmenvertrag mit dem AVWL stets weiterentwickeln.

Welche Hinweise und Tipps haben Sie zudem für Apothekerinnen und Apotheker?
Thomas Funke: Grundsätzlich sollte im Rahmen der Ausgestaltung der Versicherungsverträge jede Apotheke vorab sorgfältig und individuell beraten und analysiert werden, zum Beispiel durch eine spezifische Risikoermittlung oder auch die Ermittlung der passenden Versicherungssummen bei Sachschäden oder Ertragsausfällen. So empfiehlt es sich etwa, spezifische Details zu beachten - wie die Absicherung des Kühlgutes und deren Höhe. Zwei weitere Beispiele sind die Mitversicherung des Kommissionierers und der Einschluss einer Pharmazieratsklausel. Diese und andere Dinge sollten in den Beratungsgesprächen mit dem Versicherer individuell besprochen und dokumentiert werden, damit sich die Apotheken auch auf ihren Versicherungsschutz verlassen können.

Thomas Funke, Diplom-Versicherungsbetriebswirt und Geschäftsstellenleiter der Westfälischen Provinzial, betreut den AVWL seit 2011 umfassend in allen Versicherungsfragen.

Rückfragen und Kontakt: Provinzial Geschäftsstelle Thomas Funke, Wolbecker Str. 59, 48155 Münster, Tel.: 0251/3834362, info@provinzial-apotheken.de

Weitere Infos hier.

zur Übersicht

Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ihr Feedback

Schreiben Sie uns!