Kinderausweis, Mutterpass oder Arztbescheinigung und den Ausweis nicht vergessen: Kostenlose Schnelltests kann es in Testapotheken nur noch für bestimmte Personengruppen geben. So sieht es die neue Testverordnung vor. „Wir bitten um Verständnis, dass wir die Nachweise prüfen müssen, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht“, sagt Markus Sommerfeld, Vorsitzender der Bezirksgruppe Gelsenkirchen im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). „Zudem müssen wir unter Umständen sogar einen Eigenanteil von drei Euro einbehalten“, fügt er hinzu. Kostenfreie Schnelltests gebe es zum Beispiel noch für Kinder unter fünf Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine Eigenbeteiligung müssten zum Beispiel Bürger bezahlen, die sich vor dem Besuch bei betagten Angehörigen zur Sicherheit testen lassen wollen.
„Es ist eine politische Entscheidung, zur Entlastung der Steuerzahler die Tests nicht mehr für alle Bürger kostenfrei zur Verfügung zu stellen“, sagt Sommerfeld. Um die Entwicklung der Pandemie weiter im Blick zu behalten und frühzeitig auf einen weiteren Anstieg der Zahlen reagieren zu können, sei es nun wichtig, die noch bestehenden Testmöglichkeiten auszuschöpfen, „damit die eingesparten Steuermittel am Ende nicht durch steigende Gesundheitsausgaben aufgezehrt werden“, gibt Sommerfeld zu bedenken. Deshalb appelliert er an die Bürger, das sichere, professionelle Testangebot verantwortungsbewusst zu nutzen und vulnerable Personengruppen zu schützen.
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