Hagen/Münster 19.05.2022
Aktuelles

Apotheker: Impfzertifikate auch nach Jahresfrist auf dem Smartphone nutzbar

Viele Nutzer werden derzeit von ihren Apps ermahnt zu prüfen, ob ihre Impfzertifikate noch gültig sind. „In den allermeisten Fällen ist es aber nicht nötig, ein neues Zertifikat auszustellen“, sagt Jörg Pesch, Vorsitzender der Bezirksgruppe Hagen im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). 

Im Juni vergangenen Jahres sind die ersten digitalen Impfzertifikate ausgestellt worden. Diese sind mit einer technischen Ablauffrist von einem Jahr versehen. „Deshalb kommen zurzeit viele Menschen zu uns in die Apotheken, die von der Corona-Warn-App oder der CovPass-App benachrichtigt worden sind, dass sie die Gültigkeit ihres Impfzertifikats überprüfen müssen“, so Pesch. Je nach Ausstellungstermin im vergangenen Jahr seien Zertifikate für die Erst-, manchmal auch schon für die Zweitimpfung betroffen. Das Problem werde sich aber demnächst lösen, denn laut Planungen des Robert-Koch-Instituts sollen Nutzer der Corona-Warn-App ab Ende Mai und Nutzer der CovPass-App im Juni nach einem Update technisch abgelaufene Impfzertifikate selbst aktualisieren können. „Sie brauchen also kein neues Impfzertifikat aus der Apotheke“. Es handele sich um ein rein technisches Ablaufdatum, am Impfstatus ändere sich nichts.

„Wer aber zum Beispiel eine Reise plant oder aus anderen Gründen nicht auf dieses Update warten kann, hat die Möglichkeit, in der Apotheke ein neues Impfzertifikat zu erhalten“, sagt Pesch. Bürger, die keine App nutzen möchten, sollten sich einen aktualisierten Papierausdruck in der Apotheke holen.

Im Übrigen aber seien die meisten Booster-Impfungen, also Drittimpfungen, noch kein Jahr her und damit noch weit entfernt von jedem technischen Ablaufdatum.

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