Münster 29.10.2020
Aktuelles

Gesetz mit Risiken und Nebenwirkungen

Mit der heutigen Abstimmung ist die Arbeit am sogenannten Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) zwar für den Bundestag beendet – aber für die Apotheken in Westfalen-Lippe noch lange nicht. „Wir müssen uns nun weiter dafür einsetzen, dass die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln flächendeckend auch mittel- und langfristig gesichert bleibt“, sagt Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Wie bedeutsam ein dichtes Apothekennetz sei, zeige die Corona-Krise derzeit eindrücklich. In weiten Teilen der Politik scheine diese Erkenntnis indes noch nicht wirklich angekommen zu sein. „Deshalb setzen wir alles daran, dass die Apotheken stark bleiben und nicht durch – gewollte oder ungewollte – Folgewirkungen des Gesetzes geschwächt werden“, so Dr. Michels.

Zum Schutz der Patienten
Mit dem Gesetz versucht das Parlament, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wiederherzustellen. Denn seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2016 gilt diese Preisbindung für ausländische Arzneimittel-Versandhändler nicht mehr. Die Preisbindung gibt es in Deutschland allerdings aus gutem Grund: Sie schützt Patienten davor, in Notlagen – wie etwa Epidemien – übervorteilt zu werden. Sie sichert die Gesundheitsversorgung der Patienten durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken vor Ort – auch im Nacht- und Notdienst – und leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. 

Mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz will die Mehrheit des Bundestags zwar zurück zur alten Preisbindung – allerdings nur für gesetzlich, nicht für privat versicherte Patienten. „Wir halten diese Ungleichbehandlung der Patientengruppen nicht nur für verfassungswidrig, sondern das VOASG am Ende auch für gänzlich kontraproduktiv, um die Preisbindung im Rahmen eines erneuten Verfahrens vor dem EuGH rechtfertigen zu können. Unseres Erachtens droht daher absehbar der gänzliche Wegfall der Preisbindung“, so Dr. Klaus Michels. Der Verlust weiterer fundamentaler Prinzipien für die Vor-Ort-Apotheke wie beispielsweise das Fremd- und Mehrbesitzverbot sei dann nur eine Frage der Zeit, was zu gravierenden Folgen für die Arzneimittelversorgung und darüber hinaus für das gesamte bewährte Gesundheitssystem führen werde. Namhafte Rechtsexperten bestätigten diese Sorge. 

Zukunftskonzepte
„Wir werden die Entwicklungen auch und gerade mit Blick auf die Einführung des E-Rezeptes genau beobachten und die Politik mit den eintretenden Folgen, insbesondere einem sich immer weiter zulasten der Vor-Ort-Apotheken verzerrenden Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel konfrontieren.“

Zugleich werde der Verband an Konzepten arbeiten, um die Apotheken vor Ort zukunftssicher aufzustellen und so eine gute Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung zu garantieren. „Dass mit dem Gesetz die Möglichkeit geschaffen wird, künftig honorierte pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Michels. „Die Auswirkungen des Verlusts der Preisbindung werden dadurch allerdings nicht annäherungsweise  kompensiert werden.“ 
 

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