Münster 20.03.2020
Aktuelles

Erleichterungen bei Rabattverträgen für Apotheken in NRW

Ein erster wichtiger Schritt ist getan, um die Arzneimittelversorgung vor Ort während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten: In NRW ist eine Vereinbarung mit allen Ersatzkassen und Primärkassen erzielt worden, dass die Rabattverträge vorerst nur noch eingeschränkt umgesetzt werden müssen. 

Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass ein Rabattarzneimittel vorrangig abzugeben ist. Hat die Apotheke aber ein rabattiertes Arzneimittel nicht auf Lager, darf sie nun ein möglichst preisgünstiges, vorrätiges Arzneimittel abgeben. „So verhindern wir, dass Patienten und Apotheken unnötigerweise ein zweites Mal in Kontakt treten und unnötig zusätzliche Botenfahrten unternommen werden müssen, um die Patienten mit Arzneimitteln zu versorgen“, sagt Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. „Solche Folgekontakte würden das Risiko erhöhen, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreitet“, so Dr. Michels. Im Übrigen brauche man die Boten, um Patienten zu beliefern, die krank im Bett bleiben sollten oder aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos zu Hause bleiben müssten. Zudem arbeiteten die Apothekenteams derzeit aufgrund des Patientenansturms ohnehin bereits am Limit – und darüber hinaus.

Die Vereinbarungen gelten zunächst begrenzt bis zum 30.04.2020.

zur Übersicht

Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ihr Feedback

Schreiben Sie uns!