Münster 05.04.2023
Aktuelles

Engpässe-Gesetz: Apotheken befürchten Rückschritte

Lieferengpässe bei Arzneimitteln werden bleiben – daran kann auch der Gesetzentwurf nichts ändern, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun ins Kabinett eingebracht hat. „Um wenigstens die Symptome des Problems lindern und unsere Patienten einigermaßen versorgen zu können, brauchen wir in den Apotheken vor Ort möglichst viele Handlungsspielräume“, fordert Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Diese Flexibilität hatte der Gesetzgeber während der Corona-Pandemie zum Teil geschaffen. „Diese Lockerungen von den strikten Abgaberegeln sind in der aktuellen Engpasskrise ein Glücksfall. Nur so haben wir die Patienten in den vergangenen Monaten überhaupt versorgen können – und das war schon schwierig genug“, so Rochell. 

„Hinter diesen Stand dürfen wir nun mit dem geplanten Engpässe-Gesetz keinesfalls zurückfallen“, fordert er. Im Gegenteil: Die Apotheken bräuchten sogar noch mehr Handlungsmöglichkeiten, um die Menschen sicher versorgen zu können. Mit dem geplanten Engpässe-Gesetz würden aber längst nicht alle flexiblen Lösungen verstetigt, die während der Corona-Pandemie gegolten haben. 

Schutz vor Regressen gefordert

„Auf keinen Fall aber dürfen den Apotheken neue Dokumentationspflichten und bürokratische Anforderungen aufgebürdet werden. Es darf schon gar nicht sein, dass sie von den Kassen in Regress genommen werden können, wenn sie versuchen, ihre Patienten in dieser Krise irgendwie zu versorgen. Davor muss der Gesetzgeber die Apotheken in Schutz nehmen.“

Er fügt hinzu: „Die Apotheken bemühen sich nach Kräften, die Fehler, die die Politik in den vergangenen rund 20 Jahren gemacht hat, so auszubügeln, dass die Auswirkungen auf die Patienten erträglich bleiben“, sagt Rochell. Dieser große Einsatz werde aber von der Politik in keiner Form gewürdigt – weder durch die nun im Gesetzentwurf im Falle von Lieferengpässen vorgesehene unverschämt geringfügige Aufwandsentschädigung noch durch die reguläre Vergütung. „Letztere ist in den vergangenen 20 Jahren durch die Politik nur ein einziges Mal erhöht worden, damals um wenige Cent. Steigende Sach- und Personalkosten, explodierende Energiepreise und eine galoppierende Inflation haben die Apothekenvergütung real stark abschmelzen lassen. Obendrein hat der Gesetzgeber sie im Februar noch zusätzlich gekürzt durch ein Sonderopfer, das die Apotheken zur Finanzierung der Krankenkassen leisten müssen. Wir brauchen aber endlich eine faire Honorierung aller unserer Leistungen – und nicht nur ein Engpass-Almosen. Alles andere gefährdet die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Menschen.“

zur Übersicht

Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ihr Feedback

Schreiben Sie uns!