Die Apotheken in Westfalen-Lippe warnen vor einer geplanten Gesetzesänderung, die ein erhebliches Risiko für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet. Im Fahrwasser der bereits weit vorangeschrittenen Reform der Notfallversorgung will der Bundesgesetzgeber offenbar sehr kurzfristig das Ausschreibungsverfahren bei der Herstellung von patientenindividuell hergestellten Krebsarzneimitteln, so genannten Zytostatika, wieder einführen.
„Dies hätte eine weitere Marktkonzentration und damit für die Patienten eine deutliche Verschlechterung der Versorgung zur Folge“, warnt Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Er erinnert daran: Erst im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber diese Ausschreibungspraxis nach nur kurzer Gültigkeit wieder abgeschafft, „weil die Patienten darunter gelitten hatten“.
Im Wesentlichen im Jahr 2016 schrieben Krankenkassen auf Apothekenebene die Versorgung ihrer Versicherten mit individuell hergestellten Krebsinfusionen aus. Die Apotheke, die den Zuschlag erhielt, übernahm damit die Versorgung der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse.
In der Folge kam es zu Problemen in der Versorgung, zum Beispiel wurden Krebsmittel gar nicht oder nicht rechtzeitig geliefert oder fehlerhaft quer durch das Bundesgebiet geschickt. Schwerstkranke und immungeschwächte Krebspatienten mussten stundenlang in den Wartezimmern von Onkologen auf ihre Therapien warten. Auch von medizinischen Zwischenfällen wurde berichtet.
„Gerade in der patientenindividuellen Krebstherapie müssen Apotheken in Abstimmung mit den Ärz-ten oft auch flexibel reagieren und noch am Behandlungstag manchmal kurzfristig die Dosierung anpassen“, so Thomas Rochell. „Das kann nicht funktionieren, wenn erst unnötig lange Lieferwege zurückgelegt werden müssen“, sagt er.
Auch die Berufsverbände der Onkologen lehnen die Wiedereinführung entschieden ab, weil sie weder umsetzbar noch geeignet sei, eine sichere Versorgung zu gewährleisten.
Zumal jährlich mehr als 118 000 Patienten neu erkranken.
Mit gutem Grund also sei das Experiment nach sehr kurzer Zeit bereits 2017 wieder beendet worden. „Es ist vollkommen unverständlich, dass der Gesetzgeber es nun wieder starten möchte – offenbar allein aus Kostengründen. Wobei sehr zweifelhaft ist, ob tatsächlich Kosten gespart werden oder nicht viel höhere Folgekosten entstehen.“ Zudem stünden den Krankenkassen längst andere Instrumentarien zur Kostenreduktion zur Verfügung. Allein durch die ab dem 1. Oktober abgesenkten Abrechnungspreise werden die Krankenkassen um mehr als 160 Mio. Euro jährlich entlastet.
Bundesweit gibt es derzeit ca. 250 hoch spezialisierten Apotheken, die diese patientenindividuellen Krebsmittel herstellen. Sie stellten in ihren Sterillaboren und mit Hilfe ihres besonders qualifizierten Personals aber auch parenterale Schmerzlösungen zur Versorgung Sterbender, Ernährungslösungen sowie Antibiotika- und Virostatika-Infusionen – „und sie bringen diese, falls erforderlich, auch freitagsabends noch“, so Rochell.
Er appelliert daher dringend an den Gesetzgeber, diese Pläne wieder aufzugeben, „statt ohne intensive Beratung, um nicht zu sagen kopflos die Änderung noch auf den letzten Metern an die bereits weit vorangeschrittene Notfallreform anzuflanschen. Das geht schon gar nicht bei einer so schutzbedürftigen Patientengruppe.“
Gerade in Zeiten zunehmender Krisen könne man sich eine Konzentration auf wenige Anbieter nicht leisten, warnt er abschließend. „Wir müssen ausreichende Reserve- und Ausweichkapazitäten vorhalten, damit unsere Gesundheitsversorgung auch im Ernst- und Katastrophenfall resilient ist.“
Auch bei den Hilfsmitteln will die Bundesregierung nun das Ausschreibungsverfahren wieder einführen. Erst im Jahr 2019 waren diese Ausschreibungen abgeschafft worden aufgrund der Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität. „Ähnlich wie in der onkologischen Versorgung ist es auch bei Hilfsmitteln so, dass die Patientinnen und Patienten eine möglichst individuelle Beratung und Versorgung benötigen“, sagt Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zählt, wird die Versorgungsqualität zwangsweise leiden.“
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