Die Apotheken vor Ort bekommen ab dem 1. Februar weniger Geld von den Kassen. Mit einem Sonderopfer, das die Bundesregierung neben den Apotheken auch von der Pharmaindustrie, den Ärzten, Krankenhäusern und Patienten verlangt, soll das Milliardendefizit der gesetzlichen Versicherungen gedeckt werden. „Dies wird zu weiteren Apothekenschließungen in unserem Kreis führen, ist Dr. Christof Werner überzeugt, Vorsitzender der Bezirksgruppe Siegen-Wittgenstein im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). „Es wird nicht mehr lange dauern, bis wir keine flächendeckende Versorgung mehr haben. Schon jetzt sind auf dem Land die Wege bis zur nächsten Apotheke manchmal lang.“
Drei Prozent in 20 Jahren
Ab Februar müssen die Apotheken für jede Arzneimittelpackung, die sie an Patienten abgeben, den Krankenkassen einen erhöhten Rabatt einräumen. Unter dem Strich wird also ihre Vergütung gekürzt. Und das, obgleich diese in den vergangenen fast 20 Jahren lediglich einmal erhöht worden ist: vor zehn Jahren um gerade einmal drei Prozent. Weil zugleich Personal- und Sachkosten in diesem Zeitraum deutlich gestiegen sind, ist das Apothekenhonorar real gesunken. Die Patientenversorgung aber wird immer aufwändiger, etwa durch die Lieferengpässe bei Arzneimitteln und durch die zunehmende Zahl älterer Patienten mit erhöhtem Beratungsbedarf. „Wenn nun in der aktuellen Lage bei explodierenden Energiekosten und galoppierender Inflation die Apothekenvergütung zusätzlich beschnitten wird, überfordert dies viele Apotheken“, so Dr. Christof Werner.
Dabei zeigten die Corona-Pandemie und die aktuellen Lieferengpässe einmal mehr, wie wichtig ein flächendeckendes Versorgungsnetz sei. Zudem seien in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen auf Arzneimittel, eine gute Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen in Wohnortnähe angewiesen, erklärt Dr. Christof Werner.
Sicherungsmaßnahmen
„Die Politik muss nun Sicherungsmaßnahmen ergreifen“, fordert Thomas Rochell, AVWL-Vorstandsvorsitzender. „Statt die Vergütung zu reduzieren, muss die Politik sie erhöhen und zumindest einen Inflationsausgleich in der Arzneimittelpreisverordnung verankern. Sie muss die Apotheken von zeit- und damit auch kostenaufwendigen unnötigen bürokratischen Auflagen entlasten und vor ungerechtfertigten Regressforderungen der Kassen schützen, die den Apothekenertrag weiter schmälern.“ Ferner müsse sie in der Selbstverwaltung die Gewichte zwischen den übermächtigen Kassen und den Leistungserbringern, also auch den Apotheken, neu austarieren. „Und schließlich ist das Krisenmanagement der Arzneimittellieferengpässe angemessen zu honorieren.“
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