Verordnung über Macrogol ABZ für ein Kind: Medizinprodukt oder Arzneimittel - wie beliefern Sie korrekt?
Ein Kunde legt Ihnen eine Verordnung zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) für seine Tochter über 100 Beutel Macrogol der Firma AbZ vor.
Vorrätig haben Sie 3 Packungen „Macrogol AbZ Balance Plv.z.Her.e.Lsg.z.Einnehmen“ (50 Beutel). Vor kurzem haben Sie diesbezüglich eine Retaxation erhalten und erörtern im Team, was abzugeben ist:
Macrogol kann als Abführmittel sowohl als Arzneimittel als auch als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter zugelassen werden. Der Hersteller AbZ hat davon Gebrauch gemacht und „Macrogol AbZ Balance Plv.z.Her.e.Lsg.z.Ein-nehmen“ als apothekenpflichtiges Arzneimittel und „Macrogol AbZ Plv.z.Her.e.Lsg.z.Einnehmen“ als Medizinprodukt zugelassen. So ist es in Ihrer Software auch benannt.
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