Vor mehr als vier Jahren, am 19. Oktober 2016, hat der EuGH sein weitreichendes Urteil gefällt und damit die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für den ausländischen Versandhandel aufgehoben. Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) hat die Politik Ende des Jahres 2020 auf dieses Urteil zu reagieren versucht: § 78 Abs. 1 S. 4 Arzneimittelgesetz ist gestrichen und die Regelung stattdessen ins Sozialgesetzbuch V transplantiert worden. Damit gilt die uneingeschränkte Preisbindung nur noch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen, soweit die Versorgung auf dem Sachleistungsprinzip beruht. Für Selbstzahler oder GKV-Patienten, deren Versorgung ein gesonderter Vertrag zwischen einer ausländischen Versandapotheke und einer gesetzlichen Krankenkasse zugrunde liegt, gilt ebenso wie für alle Versicherten der PKV, dass ausländische Apotheken die Preise mittels Boni & Co. unterbieten, also einseitig in den Preiswettbewerb mit den Vor-Ort-Apotheken treten können. Und genau diese Ungleichbehandlung ist die Sollbruchstelle des Gesetzes und damit der Preisbindung, der die Bedeutung eines wichtigen Strukturprinzips zukommt.
Mittlerweile hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Rx-Boni-Verbots eingestellt. Das heißt aber nicht, dass das Gesetz damit EU-rechtskonform ist, denn die Kommission ist eine rein politische Institution. Gewiss ist, dass auch diese Neuregelung vor die deutschen Gerichte und am Ende vor den EuGH kommen wird. So hat DocMorris im Herbst 2021 vor dem Sozialgericht Berlin Klage gegen das VOASG eingereicht. Konkret geht es um eine einstweilige Anordnung gegen die von Kassen und Apothekern vereinbarte Paritätische Stelle, die bei Verstößen gegen das Boni-Verbot Sanktionen verhängen soll. Das Sozialgericht Berlin hat einen entsprechenden Antrag des niederländischen Unternehmens auf einstweiligen Rechtsschutz mittlerweile abgelehnt.
Der AVWL fürchtet, dass die Preisbindung durch Gerichtsverfahren komplett gekippt wird und es in der Folge aufgrund einer Kettenreaktion zu einer weiteren Erosion des Gesundheitswesens kommen könnte. Die Debatte um die Preisbindung wird also weitergehen. Deshalb wird der AVWL die Entwicklungen genau beobachten und die Politik mit den gewollten und ungewollten Folgen des Gesetzes konfrontieren, um zu verhindern, dass die Versorgung der Patienten leidet und die Apotheken vor Ort geschwächt werden.
Aus diesem Grund unterstützt der AVWL auch ein Forschungsprojekt, dass das Team um den Volkswirtschaftler Professor Georg Götz an der Universität Gießen gestartet hat. Darin wird die Frage untersucht, welche Auswirkungen ein Preiswettbewerb auf die flächendeckende Versorgung durch Apotheken vor Ort haben könnte. Dieses Projekt kann dem AVWL gewichtige Argumente für die weitere Diskussion liefern.
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