06.02.2018
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Drei Fragen an Tobias Teutemacher, Finanzbeamter und Fachbuchautor

Westfalen-Lippe. Tobias Teutemacher ist Referent der AVWL-Seminare "Ordnungsgemäße Kassenführung für Apotheken" (Hier geht es zur Anmeldung). Im Interview verrät er unter anderem,  was sich für Apothekenbesitzer gesetzlich ändert – und warum die Kassen-Nachschau mit Dopingkontrollen vergleichbar ist:

Herr Teutemacher, was hat sich durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28.12.2016 für Apothekenbesitzer geändert?

Teutemacher: "Der Gesetzgeber hat hier erstmalig die Einzelaufzeichnungspflicht von Geschäftsvorfällen normiert. Für Apothekenbesitzer ist dies jedoch nichts Neues, da sie schon seit Jahren alle Geschäftsvorfälle einzeln in Ihren POS- bzw. POR-Systemen aufzeichnen.

Als zweites wurde durch das Gesetz festgelegt, dass die Kasse nunmehr täglich zu führen ist. Aus einer „Soll“-Vorschrift wurde eine „Muss“-Regelung.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 Kassen-Nachschauen durchführen kann.

Des Weiteren wird zum 01.01.2020 eine Belegerteilungspflicht eingeführt und in jedem Kassensystem muss dann eine technische Sicherheitseinrichtung eingebaut sein, die Manipulationen verhindern soll."

In letzter Zeit geistert die von Ihnen bereits genannte Kassen - Nachschau wie ein Schreckgespenst durch die Fachmedien – ist die Angst davor berechtigt?

Teutemacher: "Absolut nicht. Schon seit Jahren werden im Rahmen von Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Nachschauen Betriebe ohne vorherige Prüfungsanordnungen aufgesucht.

Die Kassen-Nachschau – die auch ein Schwerpunktthema des Seminars sein wird – dient der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben. Die in den Fachmedien (z.B. Apotheke ADHOC vom 28.12.2017) aufgebauten „Horrorszenarien“ halte ich persönlich für stark übertrieben.

Die Kassen-Nachschau ist vergleichbar mit Doping-Kontrollen im Sport. Der Sportler/die Sportlerin, der/die meint, mit verbotenen Substanzen die Leistung zu verbessern, soll durch unangekündigte Dopingkontrollen enttarnt werden.

Mit den vorher nicht angekündigten Kassen-Nachschauen will die Finanzverwaltung das Entdeckungsrisiko für Unternehmer und Unternehmerinnen erhöhen, die meinen, ihre digitalen Grundaufzeichnungen manipulieren zu müssen. Apothekenbesitzer zeichnen aber in der Regel jeden Geschäftsvorfall auf, da ansonsten die von ihnen genutzten Warenwirtschaftssysteme, insbesondere die Lagerverwaltung, nicht mehr entsprechend genutzt werden können. Deshalb besteht kein Grund, sich vor der Kassen-Nachschau zu fürchten."

Was passiert, wenn Apothekenbesitzer den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht genügen?

Teutemacher: "Apothekenbesitzer sind verpflichtet, die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass der Prüfungsdienst der Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden muss, vom Ursprungsbeleg bis hin zur Steuererklärung jeden Schritt nachvollziehen zu können. Werden diese Pflichten verletzt, kommt es in der Regel zu Zuschätzungen."


Tobias Teutemacher veranstaltet für AVWL-Mitglieder das Seminar "Ordnungsgemäße Kassenführung für Apotheken – Verfahrensdokumentation". Die nächsten Termine sind am Mittwoch (28.2.) in Dortmund und am Freitag (16.3.) in Paderborn. Hier geht es zur Anmeldung.

Der Referent: Tobias Teutemacher

 

 

  • Finanzbeamter mit 21-jähriger Kassenerfahrung
  • Fachbuchautor ("Handbuch der Kassenführung")
  • Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages
  • Dozent für "Risikomanagement bei Bargeschäften", Bundesfinanzakademie Brühl
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