Gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz selbständig durchführen

Stress für das ganze Apotheken-Team lindern und durch kreative Aktionen neue Kunden gewinnen! Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz selbständig durchführen 

Die auch für Apotheken nach §§ 3-5 Arbeitsschutzgesetz (ASchG) gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz sind eher Chance als Pflicht – gilt es doch unnötig hoch ausgeprägte Stressfaktoren im Arbeitsalltag systematisch zu ermitteln, zu lindern oder zu eliminieren. Darüber hinaus können sich Apotheken an Gesundheitstagen umliegender Betriebe aktiv beteiligen und so das Profil der Apotheke in Sachen Gesundheitsförderung unterstreichen. 

Inhalte:

  • Stress – medizinisch / psychologisch definiert
  • Stressfaktoren ermitteln, lindern oder eliminieren – Nutzen, Ablauf und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz
  • Psychische Überlastung bei Mitarbeitern erkennen und konstruktiv ansprechen
  • Betriebsklima in der Apotheke messen und kontinuierlich verbessern
  • Befragung, Workshops und weitere Maßnahmen zur Stresslinderung im Team
  • Seriöse Tests auf das ‚Burnout‘-Risiko von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Wirksame, stresslindernde Maßnahmen nach Erkenntnissen wissenschaftlicher Studien
  • Neue Mitarbeiter durch gute Stimmung im Team gewinnen

Referent: 
Hartmuth Brandt, Diplom-Ökonom, Krankenpfleger, Coach

Fortbildungspunkte:
werden bei der AKWL beantragt

Zielgruppe:
Apotheker/-innen, Filialleiter/innen, Führungskräfte

Seminargebühr:
Für AVWL-Mitglieder € 69,00 zuzüglich geltender MwSt.
Für NICHT-Mitglieder € 85,00 zuzüglich geltender MwSt.

Anmeldung:
Live-Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung, Mittwoch 25.11.2026, 19:00 - 21:00 Uhr - HIER KLICKEN

Wichtiger Hinweis zu Ihrem Teilnahmezertifikat bei Online-Seminaren: 
Zum Erhalt einer korrekten und auf Sie persönlich ausgestellten Teilnahmebescheinigung ist es erforderlich, dass Sie Ihren Vor- sowie Nachnamen in den Abfragefeldern angeben. Eine Anmeldung und die darauf ausgestellte Teilnahmebescheinigung gilt immer nur für EINE natürliche Person, nie für mehrere Personen gleichzeitig oder etwa eine Apotheke. 

Des Weiteren können wir Ihnen nur dann eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen, wenn Sie mindestens 50 % der Veranstaltungsdauer aktiv teilgenommen haben. Wir bitten Sie dies zu beachten.


zurück

Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ihr Feedback

Schreiben Sie uns!