11.09.2018
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Drei Fragen an Jörg Pesch

Münster. Die NGDA (Netzgesellschaft deutscher Apotheker) hat eine Frist gesetzt. Bis zum 17.12.2018 müssen die Legitimationsunterlagen auf dem Postweg bei der NGDA eingereicht sein, um Ihre Teilnahme an securPharm bis zum Stichtag 09.02.2019 sicher zu stellen. Jörg Pesch, AVWL-Vorstandsmitglied und securPharm-Experte, erklärt, worum es bei der Initiative überhaupt geht – und warum man sich auf jeden Fall anmelden sollte.


Was ist securPharm?


SecurPharm ist ein System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln, das eine gemeinsame Initiative aus Verbänden der Apothekerschaft, der Pharma-Industrie und des Großhandels entwickelt hat. Denn gefälschte Arzneimittel sind weltweit ein wachsendes Problem. Die EU hat daher eine Fälschungsschutzrichtlinie und eine entsprechende Verordnung erlassen, die spezifische Vorgaben dazu macht, wie diese Richtlinie umzusetzen ist. Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Beteiligten die Verordnung befolgen – das gilt auch für Apotheken. So soll unter anderem gewährleistet werden, dass das hohe Niveau der Arzneimittelsicherheit in den öffentlichen Apotheken in Deutschland auch in Zukunft erhalten bleibt.


Was passiert, wenn ich meine Apotheke nicht für securPharm anmelde?


Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wer es versäumt, sich rechtzeitig an securPharm anzuschließen, gefährdet die Existenz seiner Apotheke. Mit der rasch ansteigenden Zahl verifizierungspflichtiger Arzneimittel wird er nicht mehr in der Lage sein, die Rezepte seiner Kunden zu beliefern! Wer also noch nicht gehandelt hat, dem empfehle ich dringend, das unverzüglich nachzuholen. Denn wie uns die NGDA mitgeteilt hat, müssen die Legitimationsunterlagen spätestens bis zum 17.12.2018 auf dem Postweg bei der NGDA eingereicht sein. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Apotheke ab dem 09.02.2019 verifizierungspflichtige, verschreibungspflichtige Humanarzneimittel abgeben darf.

 

Wie sieht ein solches Schutzsystem in der Praxis aus?


Ab dem 09.02.2019 dürfen deutschlandweit nur noch Arzneimittel mit einem Erstöffnungsschutz und einem individuellen Erkennungsmerkmal in den Verkehr gebracht werden. Dieses beinhaltet eine individuelle Seriennumer, die Chargenbezeichnung und das Verfallsdatum. Vor der Abgabe prüft der Apotheker die Unversehrtheit der Arzneimittelpackung und scannt das Erkennungsmerkmal. Die Packung wird dann automatisch in der Datenbank der pharmazeutischen Industrie auf ihre Echtheit überprüft. Erst danach darf sie an den Patienten abgegeben werden. SecurPharm nimmt diese Überprüfung vor.

 

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