20.09.2017
Apotheken-Wahlcheck 2017

Wahlcheck: Steffen Kanitz (CDU)

Dortmund. Wie stehen die Bundestagskandidaten der Wahlkreise in Westfalen-Lippe zu aktuellen Apotheken-Themen? Der AVWL hat ihnen auf den Zahn gefühlt. Diesmal: Steffen Kanitz, CDU, für den Wahlkreis Dortmund II.


1. Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie „Apotheke“ hören oder lesen?

"Meine Apotheke ist die erste Anlaufstelle, wenn meine Familie und ich medizinische Hilfe benötigen. Ich schätze dabei besonders die schnelle Hilfe vor Ort und die persönliche und qualifizierte Beratung."

2. Welche Rolle spielt für Sie die Apotheke vor Ort für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

"Apotheken vor Ort sind für die Gesundheitsversorgung unerlässlich. Sie stehen für schnelle und flächendeckende Versorgung, Notfallversorgung (auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen) und gute Beratung. Es bleibt unsere Aufgabe, die flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau durch ortsnahe Apotheken in der Stadt und auf dem Land zu erhalten. Dazu ist es notwendig, nach dem EuGH-Urteil, infolgedessen Versandapotheken des europäischen Auslands einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen Apotheken durch Preisnachlässe haben, wieder gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen. Nur so können unsere bewährten Versorgungsstrukturen aufrechterhalten bleiben."

3. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente für ausländische Versender anders als für deutsche Apotheken nicht gelten. Das gefährdet die örtlichen Apotheken existenziell. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben, den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel deshalb gesetzlich zu verbieten?

"Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe MdB hat unmittelbar nach Bekanntwerden des EuGH-Urteils angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Versandhandel mit Medikamenten weiterhin stark einschränken soll. Auch im Regierungsprogramm 2017-2021 sprechen sich CDU und CSU deutlich und zu Recht für die Apotheke vor Ort aus. Dort heißt es konkret: 'Die Versorgung durch ein ortsnahes Apothekenangebot werden wir sichern, indem wir den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten.'

Ich teile diese Auffassung, denn inhabergeführte Apotheken sind insbesondere für eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und akutmedizinische Arzneimittelberatung und -versorgung unverzichtbar. Ohne die Apotheke vor Ort ist eine zeitorientierte Notdienstversorgung und eine rund um die Uhr Versorgung an sieben Tagen die Woche für mich nur schwer vorstellbar. Ich möchte nicht, dass die Zukunft der Arzneimitteldistribution irgendwo in Logistikzentren quer durch die Republik liegt und sich ratsuchende Patienten an irgendwelche anonymen Callcenter wenden müssen. Gleichzeitig sehe ich, dass der Versandhandel im Apothekenmarkt von vielen Verbrauchern gerne genutzt wird und die Zufriedenheit mit Qualität, Auswahl und Liefergeschwindigkeit sehr groß ist. Deshalb verbieten wir ja auch nicht den kompletten Versandhandel, sondern nur den mit Rezeptpflichten.

In einem auf dem Sachleistungsprinzip beruhenden solidarisch finanzierten System der Gesundheitsversorgung sind Boni in Form von Bargeld oder Gutscheinen an Patientinnen und Patienten nicht sachgerecht. Deutschland schließt sich damit den 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, die in ihrem nationalen Recht ein Verbot des Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln verankert haben.

Steckbrief: Steffen Kanitz (CDU)

Geboren 1984 in Dortmund, verheiratet, zwei Kinder. Diplom-Kaufmann, Tätigkeit als Projektmanager und kaufmännischer Prokurist.

2002 Eintritt in die Junge Union, seit 2005 CDU-Mitglied. Seit 2009 Kreisvorsitzender der CDU Dortmund, seit 2012 stellv. Bezirksvorsitzender der CDU-Ruhr. Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.

 

Weitere Infos unter: www.steffen-kanitz.de

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