21.09.2017
Apotheken-Wahlcheck 2017

Wahlcheck: Johannes Vogel (FDP)

Olpe/Märkischer Kreis. Wie stehen die Bundestagskandidaten der Wahlkreise in Westfalen-Lippe zu aktuellen Apotheken-Themen? Der AVWL hat ihnen auf den Zahn gefühlt. Diesmal: Johannes Vogel, FDP, für den Wahlkreis Olpe - Märkischer Kreis I.


1. Was fällt Ihnen spontan ein, wenn Sie „Apotheke“ hören oder lesen?

"Erstens natürlich meine Patentante, eine Apothekerin – und zweitens die Kindheitserinnerung an den Geschmack von em-eukal! ;)"

2. Welche Rolle spielt für Sie die Apotheke vor Ort für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung?

"Wir wollen die flächendeckende Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln rund um die Uhr sowie die qualifizierte Beratung für Patientinnen und Patienten erhalten. Dazu wollen wir die inhabergeführten Apotheken vor Ort stärken, indem wir ihre besonderen Strukturen und Leistungen würdigen, die sie vom Versandhandel abgrenzen. So brauchen wir Abrechnungsmöglichkeiten für besondere Leistungen wie die individuelle pharmazeutische Beratung im persönlichen Gespräch, sowie eine angemessene Honorierung von Nacht- und Wochenenddiensten wie auch für die Herstellung von individuellen Rezepturen und die Versorgung mit Betäubungsmitteln. Mit einem Sicherstellungszuschlag für Apotheken an abgelegenen und wirtschaftlich wenig attraktiven Standorten können wir leistungsfähige Strukturen auch in der Fläche erhalten."

3. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente für ausländische Versender anders als für deutsche Apotheken nicht gelten. Das gefährdet die örtlichen Apotheken existenziell. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben, den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel deshalb gesetzlich zu verbieten?

"Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, da es die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten zu sehr einschränkt. Der Versandhandel hat sich bei bestimmten Zielgruppen etabliert wie z. B. bei chronisch Kranken, die ihre Medikamente möglichst unkompliziert ohne Weg zur nächsten Apotheke beziehen möchten, oder bei internet-affinen Menschen, die grundsätzlich den stationären Handel meiden und weitgehend alles online und mobil bestellen.

Zudem bestehen aus unserer Sicht Zweifel, ob ein derartiges Verbot einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten würde. Auch wenn die frühere Rechtsprechung des EuGH ein Versandhandelsverbot als zulässig angesehen hatte, so sieht die juristische Beurteilung wahrscheinlich anders aus, wenn ein bereits etablierter Versandhandel wieder eingeschränkt werden sollte.

Anstatt eines Verbots des Versandhandels setzen wir uns in der Folge des EuGH-Urteils für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Apotheken vor Ort und sowohl inländischen wie ausländischen Versandapotheken ein. Deshalb wollen wir die Regelungen im Arzneimittelgesetz, in der Arzneimittelpreisverordnung und im Sozialgesetzbuch V entsprechend anpassen. Dabei sollte z. B. über die bestehenden Rahmenverträge ein aggressiver Preiswettbewerb eingeschränkt werden."

Steckbrief: Johannes Vogel (FDP)

Geboren 1982 in Wermelskirchen. Studium der Politikwissenschaft und Geschichte sowie des Öffentlichen Rechts in Bonn. Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit, seit 2017 auf eigenen Wunsch beurlaubt.

FDP-Mitglied seit 1999, 2004-2009 Mitglied des Rheinisch-Bergischen Kreistags, 2005-2010 Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen, seit 2007 Mitglied des FDP-Bundesvorstands. 2009-2013 Mitglied des Deutschen Bundestags und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Seit 2014 Generalsekretär der FDP-NRW

 

Weitere Infos unter: www.johannes-vogel.de

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