Münster 10.09.2020
Aktuelles

Was Apotheken stärkt - und was nicht

Seit mehr als einem Jahr liegt der Entwurf für ein Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vor. Am Freitag, 11. September 2020, wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 16. September 2020 geplant. Ende Oktober soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat noch einmal die westfälischen Bundestagsabgeordneten sowie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses in einem Brief vor den großen Risiken gewarnt, die dieser Entwurf birgt.

Im Detail sind die Bedenken zum einen in der Stellungnahme und der Kurzzusammenfassung des Frankfurter Rechtsexperten Professor Hilko J. Meyer nachzulesen, die der AVWL, der Verband Nordrhein und die beiden Kammern in NRW in einer gemeinsamen Initiative bereits im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatten.

Potenziert werden diese Gefahren durch das Patientendatenschutzgesetz (PDSG). Darin ist die Einführung des E-Rezepts geregelt. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Im September wird es im Bundesrat diskutiert. Zwar sieht das PDSG eine Makel- und ein Zuweisungsverbot vor, um die freie Apothekenwahl des Patienten zu garantieren. In der Praxis jedoch können diese Verbote künftig ganz einfach unterlaufen werden, wie ein weiteres Rechtsgutachten von Professor Meyer beweist. Dieses Gutachten zu finden Sie hier.

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