Münster 06.04.2023
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Verblistern: Wo Stolpersteine liegen

Weit mehr als ein Drittel der Heime lassen Arzneimittel für ihre Bewohner individuell stellen oder verblistern – Tendenz steigend. Auch ambulante Pflegedienste und Selbstzahler möchten zunehmend diese Dienstleistung nutzen. Doch Apotheken, die verblistern wollen, müssen sich zunächst unter anderem die wettbewerbs- und haftungsrechtlichen Fragen bewusst machen, empfiehlt Dr. Peter Altenburger, Referent des Seminars zum Thema Verblistern an der AVWL-Akademie.

Die rechtlichen Fragen des Verblisterns – der Seminartitel klingt nach trockenem Stoff. Warum ist es wichtig, die Antworten auf diese Fragen zu kennen?
Dr. Peter Altenburger: Beim patientenindividuellen Verblistern stellen sich eine Menge Fragen – arzneimittelrechtlicher, apothekenrechtlicher, aber auch wettbewerbs- und schlimmstenfalls strafrechtlicher Art. Außerdem gilt es, haftungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Deshalb sollten Apotheken, die diese Leistung anbieten wollen, nicht unbedacht aufs Spielfeld stürmen, sondern sich gründlich vorbereiten. Nötig sind vor allem klare und ausführliche Vereinbarungen darüber, welcher der verschiedenen Akteure – Apotheke, Lohnhersteller und Heim – wofür zuständig ist. Wenn alles sauber vertraglich geregelt ist, dann können alle Beteiligten von den Vorteilen des Verblisterns profitieren: Patienten, Angehörige, Heime  – und Apotheken.

Wo liegen denn die Fallstricke?
Viele Heime nehmen das Verblistern gern in Anspruch, möchten aber, dass die Apotheke diese pharmazeutische Leistung kostenlos anbietet. Das ist für die Apotheke nicht nur wirtschaftlich ein Problem, sondern auch wettbewerbsrechtlich riskant und am Ende möglicherweise sogar strafbar. Nach mehrheitlicher Einschätzung der Juristen handelt es sich beim kostenlosen Verblistern um eine unzulässige Zuwendung und damit um einen Wettbewerbsverstoß, der unter Umständen sogar als Korruptionsdelikt strafbar ist. Davor kann man also nur warnen. Aber es stellen sich auch andere rechtliche Fragen: Ist das Verblistern für die Kunden eines ambulanten Pflegedienstes zulässig? Welche Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit dem E-Rezept aus dem Erfordernis der Chargen-Erfassung? Das sind nur Beispiele für einige rechtliche Stolpersteine, auf die wir im Seminar aufmerksam machen und die die Apotheken kennen sollten.

Was nehmen die Teilnehmer aus dem Seminar mit?
Größere Sensibilität für die rechtlichen Anforderungen und mögliche Fallstricke des Verblisterns. Wer sich derer bewusst ist, muss vor dem Verblistern nicht bange sein, sondern kann Spaß daran haben – und auch Geld damit verdienen.

Dr. Peter Altenburger ist Rechtsanwalt aus Düsseldorf mit jahrelanger Expertise in allen Rechtsfragen rund um die Apotheke.

„Verblistern als Dienstleistung in der Apotheke. Welche rechtlichen Fragestellungen sind zu beachten?“ Präsenz-Seminar am 26.04.2023 von 14 bis 19 Uhr, mehr Informationen und Anmeldung hier.
 

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