Münster. 20.11.2019
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Resolution verabschiedet

Resolution der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. (AVWL) vom 20.11.2019

  • Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e.V. (AVWL) fordert die Deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verteidigen, deren uneingeschränkte Geltung wiederherzustellen und dafür eine rechtssichere Lösung zu finden.
  • Sie begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Apotheken mit einer Gesetzesreform zu stärken. Ebenso begrüßt sie die positiven Elemente des Gesetzentwurfes, insbesondere das Makelverbot für E-Rezepte wie auch die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Sie ist dankbar, dass Teile des Reformpakets bereits umgesetzt worden sind – wie die Reform des Botendienstes sowie die bessere Honorierung von Notdiensten und BtM-Dokumentationen ab Januar 2020.
  • Dennoch nimmt die Mitgliederversammlung ihr demokratisches Recht wahr, den Entwurf für ein Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz weiterhin durch eine konstruktiv-kritische Diskussion zu begleiten. Denn die Apothekeninhaber in Westfalen-Lippe sind in großer Sorge, dass der Gesetzentwurf keine nachhaltig rechtssichere Lösung für den Erhalt der Gleichpreisigkeit bringt, so dass die Vor-Ort-Apotheken nicht gestärkt werden und damit letztlich die faire und sichere Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, pharmazeutischen Dienstleistungen und persönlicher Beratung gefährdet ist. 
  • Sie bittet die Bundesregierung daher eindringlich, ihr Vorhaben noch einmal zu überdenken, § 78 Abs. 1 Satz 4 aus dem Arzneimittelgesetz zu streichen und die Gleichpreisigkeit stattdessen ins Sozialgesetzbuch zu transplantieren. Damit würden die Festpreise nur für gesetzlich, nicht aber privat Versicherte gelten. Welche Auswirkungen diese Änderung darüber hinaus zum Beispiel auf die Preisbindung für die vorgelagerten Handelsstufen, auf künftige Gerichtsverfahren und auf das gesamte System der Arzneimittelversorgung, auf die persönliche Verantwortlichkeit und Haftung des Apothekers, auf Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie die freien Heilberufe insgesamt haben könnte, ist nach Überzeugung der AVWL-Mitgliederversammlung erst noch zu debattieren. 
  • Ferner fordert die Mitgliederversammlung die Bundesregierung dringend auf, dem vor anderthalb Jahren gestellten Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts München nachzukommen und eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Arzneimittelpreisbindung durch die Justiz nicht weiter zu verzögern. 
  • Die Mitgliederversammlung appelliert an Bundesregierung und Bundestag, das bewährte deutsche Gesundheitssystem und die Sicherheit der Patienten nicht aufs Spiel zu setzen.
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