Höxter/Münster. 02.11.2020
Aktuelles

Jedes zweite Rezept unvollständig

Morgens, mittags und abends je eine Tablette. Kurz: 1 – 1 – 1. Seit Anfang Oktober bereits sollen Ärzte solche Dosierungsanleitungen auf die Rezepte drucken, die sie ihren Patienten ausstellen. Seit dem 1. November ist die Angabe sogar Pflicht. So sieht es die Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Bisher allerdings enthält nicht einmal jedes zweite Rezept die Dosierungsanleitung, wie eine Umfrage des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) unter Mitgliedsapotheken zeigt.

30 Prozent der Apotheker, die sich an der Befragung beteiligt haben, melden sogar zurück, dass weniger als jedes vierte Rezept, das seit Anfang Oktober bei ihnen eingelöst worden ist, die erforderlichen Angaben enthält. „Wenn die Dosierungsanleitung fehlt oder unvollständig ist, darf die Apotheke das Rezept aber nicht beliefern“, so Thomas Rochell, Vorsitzender der Bezirksgruppe Höxter im Apothekerverband Westfalen-Lippe. 

Wartezeiten vermeiden
Um Wartezeiten für die Patienten in den Apotheken zu verhindern und den Praxisteams zeitraubende Rückrufe aus den Apotheken zu ersparen, bittet Thomas Rochell die Ärzte, künftig sorgsam auf die Dosierungsanleitung zu achten. Die Patienten bittet der Höxteraner Apotheker, bereits in der Arztpraxis mit einem Blick auf das Rezept zu prüfen, ob sich der typische Zahlencode darauf befindet – und gegebenenfalls das Praxisteam darauf anzusprechen. 

Sollte am Ende trotz aller Umsicht doch einmal eine Dosierungsanleitung fehlen, müssten die Krankenkassen dies wenigstens während der Corona-Pandemie ohne Beanstandungen tolerieren, fordert Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe von den Kassen. „Insbesondere in der aktuellen Corona-Situation kann es nicht sein, dass Patienten länger als unbedingt erforderlich in den Apotheken verbringen oder nun im Winter vor der Tür warten müssen, nur um eine Formalität zu erfüllen.“ 

Aber auch nach Ablaufen der Pandemie dürfe es nicht dazu kommen, dass Patienten und Apotheken die Leidtragenden seien.


Das DJ-Rezept

Nur, wenn der Arzt dem Patienten einen Medikationsplan oder eine ausführliche Anweisung ausgehändigt hat, darf die Dosierungsanleitung auf dem Rezept fehlen –
allerdings muss dies vom Arzt ebenfalls auf der Verschreibung vermerkt werden: durch den Buchstabencode Dj. Die Abkürzung steht für „Dosierungsanleitung ja“.

zur Übersicht

Kontakt

Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V.
Willy-Brandt-Weg 11
48155 Münster

Telefon: 0251 539380
Telefax: 0251 5393813
E-Mail: apothekerverband@avwl.de

Montag bis Freitag:
8:30 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr

Ihr Feedback

Schreiben Sie uns!