Münster. 16.09.2021
Aktuelles

Geimpft, genesen – gecheckt

Ab sofort können die Apotheken vor Ort auch Covid-Auffrischimpfungen zertifizieren. Wer mit einem Zertifikat aus der Apotheke nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, dem stehen derzeit in der Corona-Pandemie alle Türen offen. „Allerdings müssen die Zertifikate beim Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen auch gecheckt werden“, mahnt Tilo Schneider-Bernschein, Vorsitzender der Bezirksgruppe Münster im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). 

Die Apothekerinnen und Apotheker in der Stadt prüften die Impfdokumentation, Genesenennachweise und Personalien sehr gewissenhaft, bevor sie ein digitales Zertifikat ausstellten. „Es hilft jedoch nichts, wenn das Zertifikat zwar echt ist, aber nicht zum Nutzer gehört“, so Tilo Schneider-Bernschein. Deshalb könnten diese Nachweise den Bürgern nur dann wirklich Sicherheit geben, wenn sie beim Einlass – etwa zu Veranstaltungen – auch geprüft würden. 

Ganz gleich, ob sie das Zertifikat im Smartphone, als Ausdruck oder auf einer Immunkarte mit sich tragen: Bürger sollten daher zu ihrem eigenen Schutz darauf achten, dass die Nachweise aller Teilnehmer oder Gäste stets kontrolliert werden. Ein kurzer Blick auf Display oder Karte genüge da nicht: Die Zertifikate müssten per CovPassCheck-App gescannt und dann die angezeigten Personalien mit dem Ausweisdokument abgeglichen werden.  

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