Bottrop/Münster 04.02.2022
Aktuelles

Ein positiver Schnelltest reicht nicht für ein Genesenenzertifikat

Ein positiver Schnelltest reicht nicht aus, um in der Apotheke vor Ort ein Genesenenzertifikat zu bekommen. Darauf weist Florian Mies, Vorsitzender der Bezirksgruppe Bottrop im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hin. Die Apotheken dürften die Genesenenzertifikate nur ausstellen, wenn Kunden einen positiven PCR-Test vorlegten. 

Weil die Laborkapazitäten für die Auswertung der PCR-Tests knapp sind, müssen sich Bürger bereits zu Hause isolieren, wenn sie nur einen positiven Schnelltest haben. Auch können sie sich mit einem Schnelltest aus einer Quarantäne freitesten. Um ein Genesenenzertifikat zu erhalten, genügt der Schnelltest allerdings nicht. „Da sind den Apothekenteams die Hände gebunden“, so Florian Mies. Hier sei es an der Politik, Lösungen zu finden.

„Im Übrigen dürfen wir in den Apotheken vor Ort auch keine Menschen testen, die Symptome haben“, fügt er hinzu. Wer also bereits an Husten, Schnupfen oder anderen Symptomen leide, die auch für eine Covid-Erkrankung typisch sind, müsse zum Arzt gehen und dort einen Schnelltest durchführen lassen. „Wir bitten die Menschen hier um Verständnis.“ 
 

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