Apotheken dürfen nun auch Coronavirus-Selbsttests an Privatpersonen verkaufen. Dies sieht eine entsprechende Rechtsverordnung vor, die jetzt in Kraft getreten ist. „Wir begrüßen dies“, sagt Martin Schwarzer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Hamm im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). „Schnelltests, die Laien zu Hause selbst durchführen, können eine niedrigschwellige Ergänzung der Teststrategie im Kampf gegen die Pandemie sein und den Menschen ein Stück Sicherheit geben.“
Aktuell allerdings gebe es nach den bisherigen Informationen des Apothekerverbandes noch keinen entsprechenden Test, der in Deutschland dafür zugelassen ist. Patienten müssten sich also noch ein wenig gedulden, bittet Martin Schwarzer. Allerdings hätten viele Hersteller Anträge bei den zuständigen Stellen eingereicht. „Sobald die Zulassungen vorliegen, werden Apotheken die Tests auch anbieten – und ihre Patienten kompetent dazu beraten, damit sie die Tests korrekt anwenden“, so Martin Schwarzer.
Zudem bieten einige Apotheken weiterhin an, Coronavirus-Schnelltests bei ihren Kunden durchzuführen und auswerten zu lassen. Einen Heilberufler mit der Ausführung zu beauftragen, sei eine besonders sichere Testvariante, so Martin Schwarzer.
Er mahnt: „An jeden positiven Test zuhause muss sich ein sofortiger Anruf beim Hausarzt bzw. beim Gesundheitsamt anschließen. Nur ein PCR-Test vom Labor kann das Ergebnis des Schnelltests sicher bestätigen und damit das Infektionsgeschehen präzise abbilden.“ Patienten mit Symptomen - wie Husten und Fieber - sollten sich im Übrigen lieber gleich an einen Arzt wenden, statt auf einen Selbsttest zu vertrauen.
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