Münster/Berlin 17.06.2022
Aktuelles

AVWL und Gedisa schließen Rahmenvereinbarung

Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat mit der Gesellschaft digitale Services für Apotheken (Gedisa) eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Damit können alle interessierten AVWL-Mitglieder auf Grundlage von zwei Gebührenmodellen – einer Basisvariante und einer Vollvariante – gegen entsprechende Entgelte die Leistungen der Gedisa in gleicher Servicequali-tät wie in anderen Verbandsgebieten in Anspruch nehmen. Die Basisvariante kostet 20 Euro zzgl. MwSt. monatlich. Bei der Vollvariante kommen weitere 55 Euro hinzu, sodass das Monatsentgelt insgesamt 75 Euro zzgl. MwSt. beträgt. 

Preisgarantie bis Juni 2023

Beide Tarife gelten aber nur für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2022. Die vereinbarten Preise garantiert die Gedisa bis zum 30.06.2023. Danach ist mit einer Entgelterhöhung zu rechnen. Der Vertrag mit der Gedisa ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar. Darüber hinaus gibt die Rahmenvereinbarung weitere wichtige Inhalte für einen Vertrag vor, der individuell zwischen der einzelnen Apotheke und der Gedisa zu vereinbaren ist. Damit setzt der AVWL-Vorstand um, was er noch auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 05.02.2022 angekündigt hat: sich für die Interessen sämtlicher Mitglieder einzusetzen – sowohl derjenigen, die gegen eine Beteiligung des AVWL an der Gesellschaft votiert haben, als auch derjenigen, die die Leistungen der Gedisa nutzen und die Gesellschaft unterstützen möchten.

Noch einmal zur Erinnerung: Die Gedisa ist am 11.11.2021 von 16 Landesverbänden gegründet worden. Ziel der Unternehmung ist es, das ursprünglich unter Beteiligung des AVWL initiierte und finanzierte Verbändeportal weiterzuentwickeln, um darüber künftige Dienstleistungen zu managen, zum Beispiel mit Hilfe von Terminbuchungssystemen, Kalenderfunktionen, Bestandsabfragen und anderem mehr. Für das Management des E-Rezeptes ist die Gedisa-Lösung hingegen nicht erforderlich, da diese Funktion bereits über die sogenannte Gematik-App unabhängig und kostenlos sichergestellt ist. Da mit einer Beteiligung an der Gedisa auf den AVWL und damit jedes einzelne Mitglied ein erheblicher Finanzbedarf in noch nicht abschließend bestimmter Höhe, aber mindestens in einem Umfang von ca. zwei Millionen Euro in den kommenden drei Jahren zugekommen wäre, sah sich der Vorstand des AVWL verpflichtet, die Mitgliederversammlung mit der Entscheidung einer Beteiligung zu befassen. Hinzu kam, dass viele Informationen und Unterlagen, die der Vorstand für eine Beurteilung von Chancen und Risiken einer Beteiligung an der Gedisa für unbedingt erforderlich hielt, nicht vorgelegen haben. Gestützt durch ein eigens eingeholtes Rechtsgutachten konnte der Vorstand daher auch keine positive Beschlussempfehlung erteilen.

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung hat sich keine Mehrheit für eine Beteiligung des AVWL an der Gedisa gefunden. Der Vorstand war und ist an diese Entscheidung gebunden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung werden nun aber auch die Interessen derjenigen berücksichtigt, die in der Abstimmung unterlegen sind. 

Ein weiterer Förderbeitrag

Im Gegenzug zur Rahmenvereinbarung hat der AVWL seine Rechte an den Entwicklungen des Verbändeportals auf die anderen 16 Landesverbände ohne Abfindung übertragen, sodass die Gedisa nun möglichst schnell ihren vollständigen operativen Betrieb aufnehmen kann. Zudem wird sich der AVWL noch an der Abwicklung des bisherigen Treuhandverhältnisses zwischen dem DAV und den Landesverbänden beteiligen, worin ein weiterer Förderbeitrag gesehen werden kann. 

„Wir sind zufrieden, dass den Mitgliedern mit diesem Rahmenvertrag die Möglichkeit offensteht, die Leistungen der Gedisa zu nutzen – und zwar mit einer gewissen Flexibilität, ohne mehrjährige Verpflichtungen und ohne diejenigen Mitglieder zu belasten, die die Gedisa nicht in Anspruch nehmen möchten. Zugleich hat der AVWL seinen Teil dazu beigetragen, dass die Gedisa nun möglichst zeitnah operativ tätig werden und für ihre Leistungen werben kann. Die Lösung trägt aber vor allen Dingen dem demokratisch getroffenen Beschluss Rechnung, die Mitglieder weder kollektiv zu verpflichten, noch ihnen geschlossen das Risiko einer Beteiligung an der Gedisa zu übertragen. Diese Entscheidung des Souveräns war und ist zu respektieren und entsprechend umzusetzen“, so der AVWL-Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell. 
 

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