Münster 26.03.2020
Aktuelles

Apotheker: Gesundheitsminister muss Vollmachten zügig nutzen

Um die Corona-Krise bewältigen zu können, hat der Bundestag dem Bundesgesundheitsministerium nun außergewöhnliche Vollmachten erteilt. Sie betreffen auch die Versorgung mit Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten sowie den Betrieb von Apotheken. So kann das Bundesgesundheitsministerium während der Pandemie nahezu alle versorgungsrelevanten Regeln in eigener Verantwortung anpassen, beispielsweise auch die Rabattverträge und sonstige Regeln des Sozialgesetzbuches V aussetzen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber damit die Initiative der ABDA aufgegriffen hat, wie die Arzneimittelversorgung der Patienten in dieser Situation sichergestellt werden kann“, so Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). „Auf Landesebene hat sich der AVWL bereits am Freitag vergangener Woche im NRW-Gesundheitsministerium mit einem ausführlichen Brandbrief für solche Ausnahmeregelungen stark gemacht“, fügt er hinzu. Daher sei man sicher, dass auch der Bundesrat am kommenden Freitag die Vollmachten durchwinken werde.

„Wichtig ist, dass der Bundesgesundheitsminister diese Möglichkeiten, sobald auch der Bundesrat zugestimmt hat, zügig nutzt“, so Dr. Michels. „Wir brauchen jetzt dringend bundeseinheitliche Lösungen.“ Der Flickenteppich, den die Krankenkassen verursacht haben, müsse schnellstmöglich zugunsten einer vernünftigen, unterschiedslosen Handhabung der Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgung über alle Kassenarten hinweg abgelöst werden. Denn eine Vielzahl von Einzellösungen führe zu erheblichem Mehraufwand für die Apotheken vor Ort und stehe einer zügigen Versorgung der Patienten im Wege.

Handlungsfähigkeit sichern

Sofortige Ausnahmen müsse es jetzt insbesondere von den Vorgaben des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V geben, der den Apotheken bisher strikte Regeln für die Abgabe von Arzneimitteln auferlege, plädiert Michels. Nur so können die Handlungsfähigkeit der Apotheken in dieser Situation sicher- beziehungsweise wiederhergestellt werden. So müssten die Apotheker, wenn ein Arzneimittel oder eine Packungsgröße nicht vorrätig oder lieferbar sei, flexibel von der ärztlichen Verordnung abweichen können – ohne dass der Patient noch einmal mit dem Rezept zurück zum Arzt müsse, fordert Dr. Michels. Soweit möglich sei hierbei die wirtschaftlichste Versorgung zu wählen. Eine detaillierte Liste mit Vorschlägen für Ausnahmeregeln ist dem Brandbrief zu entnehmen, den der AVWL dem NRW-Gesundheitsministerium übermittelt hat. 

Es sei unbedingt zu verhindern, dass Patienten, Ärzte und Apotheker unnötigerweise mehrfach in Kontakt miteinander treten müssten und dadurch das Infektionsrisiko erhöht werde. Im Übrigen ließen sich auch Lieferengpässe, die durch die Corona-Pandemie weiter verschärft würden, nur durch solche Ausnahmeregelung managen.

„Es ist selbstverständlich, dass wir Apotheker in dieser Situation unserer Berufung als Heilberufler folgen und helfen, die Situation vor Ort zu beherrschen“, so Dr. Klaus Michels. „Dafür allerdings brauchen wir diese Ausnahmelösungen und die beherzte Unterstützung der Politik.“
 

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