Die Apotheken in Westfalen-Lippe können nun auch digitale Impfzertifikate für Patienten ausstellen, die von einer SARS-CoV2-Erkrankung genesen sind und danach eine Impfung erhalten haben. Mit diesem Genesenen-Impfzertifikat kann nun mit nur einer Impfung der vollständige Schutz nachgewiesen werden.
Davon zu unterscheiden sind die Genesenenzertifikate. Diese werden bisher in Arztpraxen ausgestellt. Hierbei handelt es sich um Nachweise für Patienten, die erst vor kurzem eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, deshalb für ein halbes Jahr als immun gelten und noch nicht geimpft werden müssen. Dafür benötigen Patienten einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Wer eine Apotheke sucht, die Impfzertifikate für Genesene ausstellt, findet sie ganz leicht über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind mehr als 1700 von annähernd 1800 Apotheken in Westfalen-Lippe gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten. Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.
„Wir freuen uns, dass wir auch diese Leistung nun für unsere Kundinnen und Kunden anbieten und somit einen wichtigen Beitrag leisten können, die Pandemie einzudämmen und zu einem befreiteren Alltag zurückzukehren“, sagt Dr. Klaus Michels, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.
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