Inhalt: Im Überblick finden Sie nur einen Ausschnitt des Inhaltes:
Nutzen: Apotheker/-innen, Apothekerassistent/-innen, Pharmazieingenieur/-innen, PTA und Apothekenassistent/-innen haben bereits aufgrund ihrer Ausbildung umfassende Sachkunde zum Umgang mit Chemikalien erworben (§ 11 Abs. 3 ChemVerbotsV). Diese umfasst neben dem Chemikalienrecht u.a. auch das Biozid-Recht. Aufgrund einer Änderung der ChemVerbotsV muss jedoch jeder, der nach seiner Qualifikation die Sachkunde gemäß der ChemVerbotsV besitzt, diese ab dem 01.06.2019 regelmäßig durch eine akkreditierte Fortbildung erneuern, sofern der Erwerb seiner Qualifikation mehr als sechs Jahre zurückliegt (§ 11 Abs. 1 ChemVerbotsV): – nach 3 Jahren durch eine halbtägige Fortbildung (4 UStd.) oder – nach 6 Jahren durch eine eintägige Fortbildung (8 UStd.). Ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen sachkundepflichtige Chemikalien nicht abgegeben werden. Mit der Teilnahme an dieser ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ist die umfassende Sachkunde zur Abgabe aller Chemikalien für weitere 6 Jahre nachgewiesen. Zu den aktuellen rechtlichen Änderungen im europäischen Gefahrstoffrecht (CLP Verordnung, REACH Verordnung, Biozid-Recht) erfolgt auch auf nationaler Ebene (ChemVerbotsV, GefStoffV) ein Update. Das Seminar vermittelt die praxisgerechte Umsetzung in der Apotheke, die Kennzeichnung, Verpackung und Abgabe von Gefahrstoffen. Dies wird mit Praxisbeispielen geübt. Ebenfalls werden die apothekenspezifischen Vorgaben bezogen auf den Arbeitsschutz vermittelt, u. a. Fachkunde zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung nach Gefahrstoffrecht.
Referentin: Dr. Ute Stapel Amtsapothekerin, Autorin mehrerer Fachbücher zum Gefahrstoffrecht, Lehrbeauftragte für das Gebiet „Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker“ an der Universität Münster, Prüfungsvorsitzende beim Dritten Staatsexamen für Pharmazeuten, Bönen Zielgruppe: Apotheker/-innen, Apothekerassistent/-innen, Pharmazieingenieur/-innen, PTA Fortbildungspunkte: 8 Fortbildungspunkte der Kategorie 1a Teilnehmerzahl: max. 25 Personen Seminargebühr: Für AVWL-Mitglieder: € 230,00 zuzüglich geltender MwSt. Für Nicht-Mitglieder: € 287,50 zuzüglich geltender MwSt.
Auch weiterhin gilt "Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen", daher sind alle Veranstaltungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung geplant. Das Hygienekonzept unseres Hauses finden Sie hier.
© Apothekerverband Westfalen-Lippe e.V. | 2021
Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.Weitere Informationen